ES IST EGAL ZU WELCHEM ZEITPUNKT MAN EINEN MENSCHEN VERLIERT.

Es ist immer zu früh.
Und es tut immer weh.


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WIR STEHEN
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HILFREICHE
INFORMATIONEN

1UNTERLAGEN FÜR UNSER GESPRÄCH
Unterlagen, die Sie für das Trauergespräch vorbereiten sollten, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen:

– Personalausweis
– Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde
– Nachweis des Einwohnermeldeamts
– Scheidungsurteil mit rechtskräftigem Stempel des Inkrafttretens und Aktenzeichen
– Sterbeurkunde des Ehegatten
– Geburtsurkunde
– Rentennummer mit Anschrift
– ZVK–Nummer
– Betriebsrentennummer
– original Versicherungspolice (Sterbegeld und Lebensversicherung) sowie der letzte Beitragsnachweis
– Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle
– persönliche Kleidung der Verstorbenen
– Foto der Verstorbenen
– Mitgliedsausweis der Gewerkschaft oder Mitgliedsnummer
– Gespräch mit dem Pfarrer
– Für Spätaussiedler: alle Urkunden (Heirats–, Geburts– und Sterbeurkunde) müssen im Original und als deutsche Übersetzung vorliegen. Auch die Einbürgerungsurkunde und die Namenserklärung bei Änderung der Schreibweise müssen vorgelegt werden.
2TRAUERBEGLEITUNG
- Trauerrede: Erd-/Feuer oder Friedwald-/Ruheforst Bestattungen
- Verabschiedung am Sarg
- Gemeinsames, liebevolles Ankleiden des Verstorbenen
- Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
- Ausgestaltung einer individuellen Traueranzeige
- Nachsorge und Gespräche, wenn keiner mehr Zeit hat
3GESTALTUNG EINER TRAUERFEIER UND ABSCHIEDNAHME
- Individuelle Musikstücke (eigene Musikanlage)
- Gestaltung durch eine Bilderpräsentation (Beamer vorhanden)
- Persönliche Gegenstände können mit ein dekoriert werden
- In Zusammenarbeit mit einem Pfarrer (Liturgie) und durch den persönlichen Part durch Verena Leibersberger
- Unterstützung von Angehörigen, die selbst die Trauerfeier gestalten möchten.
4THEMEN ZUR VORBEREITUNG DER TRAUERREDE
- Was haben Sie ganz besonders am Verstorbenen geliebt, was machte seine Art aus?
- Worauf waren sie ganz besonders stolz?
- Welche gemeinsamen Erlebnisse werde Sie nicht vergessen?
- In welchen besonderen Situationen haben Sie einander beigestanden?
- Welche Wünsche und Träume, welche Hoffnungen und Ziele hatten Sie?
- Was waren Ihre/ Seine ganz besonderen Eigenschaften?
- Welche Musik und Lieder haben sie miteinander verbunden?
- Was hat er/sie verrücktes in seinem/ihrem Leben getan, oder Sie gemeinsam?
- Was waren die Hobbies und die Leidenschaft im Leben?
5BESTATTUNGEN IN ZEITEN VON CORONA
Viele Menschen fragen sich, wie Trauerfeiern in Zeiten von Corona stattfinden können. Bestattungen und Trauerfeiern unterliegen dem Bundes-Seuchenschutz-Gesetz und der aktuellen CORONA Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Anbei eine kleine Übersicht, was sich zu herkömmlichen Bestattungen verändert hat. Bitte fragen Sie bei Interesse nach, welcher Sachstand tagesaktuell gültig ist. Gerne erteilen wir Ihnen dazu Auskunft.

Muss eine Bestattung angezeigt werden?
Urnen- und Erdbestattungen sowie Trauerfeiern in Aussegnungshallen müssen regelmäßig aufgrund der Regelung in § 1 g CoronaVO vorab angezeigt werden. Trauergottesdienste und vergleichbare Veranstaltungen außerhalb der Friedhöfe müssen dagegen vom Veranstalter – das ist regelmäßig die örtliche religiöse Gemeinde – angezeigt werden.

Müssen Kinder unter 14 Jahren während religiöser Veranstaltung und bei Veranstaltungen anlässlich von Todesfällen eine Maske tragen?
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht.

Wie viele Personen können an Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten im Freien teilnehmen?
Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist die Personenzahl mit Blick auf die räumlichen Kapazitäten begrenzt, damit eine Umsetzung der Abstandsregel von 1,5 Metern von jeder Person zur nächsten sowohl während der Veranstaltung als auch beim Zugang und beim Verlassen der Veranstaltung ermöglicht wird.
Auch bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Die Personenzahl ist vor diesem Hintergrund ggf. auf Grund der örtlichen Voraussetzungen begrenzt.

(Stand: 25. Januar 2021)

UNSERE HALTUNG ZUM TOD

Für uns ist die Gestaltung der Trauerfeier nicht nur das Festhalten der vergangenen Tage, der Krankheit oder des Unfalls, der unglücklichen Umstände. Nein, für mich ist das Leben davor die Intension den Abschied feierlich zu gestalten. Das Leben war nicht nur traurig und schmerzvoll. Nein es war voller Leben, Liebe und Zuversicht. Und genau darauf legen wir den Fokus. Es darf auch gelacht werden – ganz nach Charles Peguy.

Der Tod ist nichts

Der Tod ist nichts, ich bin nur in das Zimmer nebenan gegangen. Ich bin ich, ihr seid ihr.
Das, was ich für Euch war, bin ich immer noch.
Gebt mir den Namen, den ihr mir immer gegeben habt.
Sprecht mit mir, wie ihr es immer getan habt.
Gebraucht nicht eine andere Redensweise, seid nicht feierlich oder traurig.
Lacht weiterhin über das, worüber wir gemeinsam gelacht haben.
Betet, lacht, denkt an mich, betet für mich
damit mein Name im Hause gesprochen wird,
so wie es immer war,
ohne besondere Betonung, ohne die Spur des Schattens.
Das Leben bedeutet das, was es immer war.
Der Faden ist nicht durchschnitten.
Warum soll ich nicht mehr in euren Gedanken sein,
nur weil ich nicht mehr in eurem Blickfeld bin?
Ich bin nicht weit weg,
nur auf der anderen Seite des Weges.

Charles Peguy

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